AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (AGG)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion
verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung
ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber dem
Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten
Vergütung zu zahlen.
1.3. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das
ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine
Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung
zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber.
Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger
Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
(Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt
der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet,
dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der
vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das
Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen
höheren Schaden geltend zu machen.

2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden
die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der
ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens
die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als
ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

3. Fremdleistungen
3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers
zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem
Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen
und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der
Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von
sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem
Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur
Zahlung des Preises für die Fremdleistung.


4. Eigentum , Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die
Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung
unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen
hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur
Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt unberührt.


5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und
Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer
ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist
dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und
Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung
des Designers verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien
und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die
Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern,
Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System
des Auftraggebers entstehen.


6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung
Korrekturmuster vor.
6.2. Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen,
schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung
ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung
durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende
Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber
dem Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.


7. Haftung
7.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung
oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen
erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die
Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner
Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb
von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend
zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen.


8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine
angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend
machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller
dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese
Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser
Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die
Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber
den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.


9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen
Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins
Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand
vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen
nicht.